Die Ermittlungsarbeiten des Bundeskriminalamtes und der Sachverständigen sind abgeschlossen. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst gemäß § 170 Abs. 1 u. 2 StGB im Zusammenhang mit dem Brand im Landesklinikum Mödling wurde zur Gänze eingestellt und ist rechtskräftig, weil „kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht“ und kein Fehlverhalten nachweisbar ist.
Als Brandursache stellte sich die ursprünglich angenommene Version, dass eine Zigarette das Feuer ausgelöst hat als wahrscheinlichste Möglichkeit heraus. Eine technische Ursache wurde ausgeschlossen. Die Arbeiten in der Brandstation A3A im Landesklinikum Mödling dauern noch an. Mit einer Inbetriebnahme wird voraussichtlich mit Ende März 2024 gerechnet.
„Wir bedauern dieses außerordentliche Ereignis sehr und unsere Anteilnahme gilt nach wie vor den Angehörigen und Familien der drei verstorbenen Personen,“ so der Kaufmännische Direktor des Landesklinikums Baden-Mödling Mag. Markus Zemanek, MBA, MAS. „Bei den Ermittlungsarbeiten wurde durch mehrere Sachverständige nachgewiesen, dass unsere Kliniken technisch sicher sind und bestens fachlich geführt werden. Außerdem wurde festgestellt, dass die Rettungskette einwandfrei funktioniert hat. Durch den tadellosen Brandeinsatz unserer Betriebsfeuerwehr gemeinsam mit den umliegenden Feuerwehren und allen im Dienst befindlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern konnte noch Schlimmeres verhindert werden und alle weiteren Patientinnen und Patienten der unmittelbar betroffenen Station wurden unverletzt evakuiert“, bedankt sich die Klinikleitung bei allen Helfern.
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