Patientenanwaltschaft, VertretungsNetz

Wir Patientenanwälte und Patientenanwältinnen informieren, beraten und vertreten Patienten und Patientinnen, die in psychiatrischen Einrichtungen zwangsweise untergebracht sind. Auch Angehörige können sich an uns wenden. Basis unserer Arbeit ist das Unterbringungsgesetz.

Wir kontrollieren freiheitsbeschränkende Maßnahmen bzw. suchen gemeinsam mit dem Einrichtungspersonal nach Alternativen oder nach Möglichkeiten, die Freiheitsbeschränkungen so rasch als möglich zu beenden.

Patientenanwälte und Patientenanwältinnen sind unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wir sehen unsere Rolle auch als Vermittler zwischen den Patienten und den verschiedenen Berufsgruppen im Krankenhaus.

Kontakt und Erreichbarkeit

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Weitere Informationen finden Sie auf der Website VertretungsNetz